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   VGH Bayern, 23.12.2013 - 15 CS 13.1445   

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VGH Bayern, 23.12.2013 - 15 CS 13.1445 (https://dejure.org/2013,40405)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.12.2013 - 15 CS 13.1445 (https://dejure.org/2013,40405)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Dezember 2013 - 15 CS 13.1445 (https://dejure.org/2013,40405)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nachbarbaugenehmigung für die Änderung eines Bürogebäudes; Rücksichtnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Absehen von einer Beweisaufnahme und Aufklärungspflicht,

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2013 - 15 CS 13.1445
    Ein Nachbar, der sich auf der Grundlage des § 34 Abs. 1 BauGB gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich wendet, kann mit seiner Klage nur dann durchdringen, wenn die angefochtene Baugenehmigung gegen das im Tatbestandsmerkmal des Einfügens enthaltene Gebot der Rücksichtnahme verstößt (BVerwG, B.v. 13.11.1997 - 4 B 195/97 - NVwZ-RR 1998, 540).
  • VGH Bayern, 02.04.1998 - 14 ZS 98.893
    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2013 - 15 CS 13.1445
    Im planungsrechtlichen Außenbereich (vgl. BayVGH, B.v. 2.4.1998 - 14 ZS 98.893 - juris) würde nichts anderes gelten.
  • BVerwG, 18.05.2001 - 4 C 8.00

    Büroräume; freiberuflich Tätiger; Wirtschaftsprüfer; Steuerberater;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2013 - 15 CS 13.1445
    Dies ist schon angesichts der bisher vorhandenen freiberuflichen Nutzung in dem Bürogebäude der Beigeladenen, die den Rahmen des in Wohngebieten nach § 13 BauNVO Zulässigen überschreitet (vgl. BVerwG, U.v. 18.5.2001 - 4 C 8/00 - NVwZ 2001, 1284), nicht zu beanstanden.
  • VGH Bayern, 05.09.2012 - 15 CS 12.23

    Nachbarrechtsklage; Gebot der Rücksichtnahme; Garagen und Stellplätze; keine

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2013 - 15 CS 13.1445
    In aller Regel bietet das Gebot der Rücksichtnahme (in der bebauten Ortslage) keinen Schutz vor Einsichtsmöglichkeiten (BayVGH, B.v. 5.9.2012 - 15 CS 12.23 - juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.05.2002 - 26 ZS 01.2795
    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2013 - 15 CS 13.1445
    a) Allein aus der Wahl einer falschen Verfahrensart folgt - anders als der Antragsteller meint - noch keine Verletzung von Rechten Drittbetroffener (vgl. BayVGH, B.v. 7.5.2002 - 26 ZS 01.2795 - juris Rn. 8 m.w.N.; Moldodovsky in Molodovsky/Famers/ Kraus, BayBO Kommentar Stand Oktober 2013, Art. 59 Rn. 43 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.01.2020 - 15 ZB 18.2547

    Nachbarschutz gegen Umbau eines Gewerbegebäudes in Boardinghaus

    Ein Nachbar, der sich auf der Grundlage des § 34 Abs. 1 BauGB gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich wendet, kann im Fall einer Gemengelage klageweise mit Einwendungen gegen die Nutzungsart nur dann durchdringen, wenn die angefochtene Baugenehmigung gegen das im Tatbestandsmerkmal des Einfügens enthaltene Gebot der Rücksichtnahme verstößt (vgl. BayVGH, B.v. 23.12.2013 - 15 CS 13.1445 - juris Rn. 30 m.w.N.), hierzu auch im Folgenden unter b).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.08.2018 - 4 MB 95/18

    Anwohnerbeschwerde gegen das Werner-Rennen bleibt ohne Erfolg

    Dem vermag sich der Senat wegen der dargestellten rechtlichen Ausgangslage nicht anzuschließen (zum Darlegungserfordernis vgl. auch VGH München, Beschl. v. 23.12.2013 - 15 CS 13.1445-, juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 20.03.2020 - 15 ZB 19.2046

    Geruchsbelastung durch Lackierarbeiten in einer Schreinerei

    Ob es sich bei einer Schreinerei mit einem Lackierraum wegen der gelagerten Stoffe um einen Sonderbau gem. Art. 2 Abs. 4 Nr. 19 BayBO handelt oder nicht, bedarf keiner Erörterung, weil aus der Wahl einer falschen Verfahrensart (hier: Art. 59 oder Art. 60 BayBO?) keine Verletzung von Rechten Drittbetroffener folgt (BayVGH, B.v. 5.10.2011 - 15 CS 11.1858 - juris Rn. 29 m.w.N.; B.v. 23.12.2013 - 15 CS 13.1445 - juris Rn. 16 m.w.N.; Wolf in Simon/Busse, BayBO, Stand: Dezember 2019, Art. 59 Rn. 115).

    Der Kläger hat auch nichts dafür vorgetragen, dass er als Drittbetroffener infolge der Wahl des aus seiner Sicht falschen Verfahrens - etwa weil das Vorhaben gegen (wegen Annahme des falschen Verfahrens) nicht geprüfte nachbarschützende Vorschriften verstoße - in einer eigenen materiellen Rechtsposition betroffen bzw. verletzt sei (vgl. BayVGH, B.v. 23.12.2013 a.a.O.).

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